Kontext: "Anforderungsprofil für Führungskräfte."
Auswahl. Anforderungsprofil für:
Anleitung zur Selbstbewertung und Selbsteinschätzung.
- Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens einen halben Tag
(mindestens vier Stunden) ungestört sich mit der Selbstbewertung
und Selbsteinschätzung beschäftigen können.
- Stellen Sie sicher, dass bei eventuellen Unterbrechungen
Dritte weder zufällig noch absichtlich von Ihrer Selbstbewertung
und Selbsteinschätzung Kenntnis erhalten (können).
- Legen Sie fest, ob Sie sich für eine "gute" oder "schlechte"
Führungskraft halten.
- Notieren Sie sich in ein paar wenigen Sätzen, worauf Sie
sich bei Ihrer spontanen Einschätzung stützen. Halten Sie alle
Ihre Selbstbegründungen fest.
- Machen Sie eine Pause von mindestens dreißig Minuten, bevor
Sie mit der Selbstbewertung und Selbsteinschätzung mit dem
Anforderungsprofil beginnen.
- Legen Sie eine Führungsposition oder eine Führungsaufgabe
für den Hintergrund fest, vor dem Sie Ihr Anforderungsprofil
erarbeiten.
- Machen Sie sich Notizen (handschriftlich!). Notieren Sie
sich insbesondere Ihre Gedanken während der Arbeit. Ungefiltert.
- Notieren Sie sich insbesondere die Kriterien, die Ihnen
während der Arbeit einfallen. Kümmern Sie sich nicht darum, ob
diese Kriterien an einer späteren Stelle ebenfalls im
Anforderungsprofil auftauchen.
- Ignorieren Sie jene Kriterien im Anforderungsprofil, die Sie
bei der jetzigen Arbeit für unwichtig oder nebensächlich
ansehen.
- Machen Sie mindestens einen Tag Pause, bevor Sie sich erneut
mit der Selbstbewertung und Selbsteinschätzung beschäftigen.
Lesen Sie dann zuerst Ihre Notizen.
Hinweise und Tipps:
Das Risiko, sich "besser" oder (häufiger) sehr viel "kritischer"
zu sehen, ist groß, sehr groß.
Bei den Bewertungen spielen immer Filter und Soll-Vorstellungen
mit. Niemand als man selbst weiß besser, wo man selbst mit sich
unzufrieden ist.
Wer sich selbst aufmerksam bewertet, kann mit etwas Übung auch
die Filter und Soll-Vorstellungen entdecken, die im Hinterkopf die
Bewertung regeln. Die Erkenntnisse sind in der Regel von
grundsätzlicher Art.